Allgemeine Geschäftsbedingungen DIMAP-BMI GmbH

Stand Januar 2014

Lieferungen:

Die Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. DIMAP/BMI setzt alles daran, Sie mit den schnellstmöglichen Lieferzeiten zu bedienen. Die angegebenen Liefertermine sind nicht verbindlich und verspätete Lieferungen geben keinen Anlass, die Bestellung zu stornieren oder eine Entschädigung zu erhalten. Allfällige Beanstandungen der Lieferungen müssen innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware erfolgen. DIMAP/BMI bleibt der rechtliche Eigentümer bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung.


Lieferbedingungen:

Alle Bestellungen mit einem Warenwert von weniger als CHF 200.00 werden mit einer Lieferpauschale von CHF 15.00 für die Abwicklung verrechnet. Alle anderen Bestellungen werden franko Domizil ausgeliefert (Trottoirkante). Das Auspacken, die Installation und die Inbetriebnahme sind nicht in der Lieferung inbegriffen.


Preise:

Alle Preise werden ohne Mehrwertsteuer angegeben. DIMAP/BMI behält sich das Recht zu jeder Zeit vor, die empfohlenen Verkaufspreise abzuändern. Generelle Preisanpassungen werden schriftlich bekannt gegeben.


Garantie:

DIMAP/BMI garantiert alle Geräte während zwei Jahren gegen Herstellungsfehler oder sonstige fehlerhafte Gegebenheiten. Nicht unter die Garantie fallen Verschleissteile oder eine nicht sachgemässe Handhabung gemäss dem Hersteller. Die Garantieleistungen entfallen auf die fehlerhaften Teile und geben kein Anrecht auf eine Vorort-Garantie.


Rücksendungen:

Allfällige Rücksendungen müssen im Voraus mit DIMAP/BMI besprochen und angekündigt werden. Ersatzteile und Extra-Bestellungen können nicht zurückgenommen werden. DIMAP/BMI behält sich das Recht vor, bei einer Neuinstandsetzung eines zurückgesandten Artikels die anfallenden Kosten zu verrechnen.

Offerten:

Alle gemachten Offerten und genannten Preise haben eine Gültigkeit von 30 Tagen.


Rechnungen:

Alle Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Erhalt, ohne jeglichen Abzug. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen werden die rechtlichen Schritte gemäss O.R. eingeleitet. Eine Verzögerung der Zahlungsfristen kann einen sofortigen Lieferstopp bewirken.


Erfüllungsort:

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile die zuständige Stelle im Kanton Zürich, resp. Waadt.